Unsere Grundsätze
Charta G-Net:
Gemeinnütziger Wohnungsbau
für die Stadt Luzern
Die unterzeichnenden Organisationen schliessen sich im G-Net. Netzwerk gemeinnütziger Wohnbauträger Luzern zusammen, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu einer noch stärkeren Säule des Wohnungsangebots in der Stadt Luzern zu machen. Dazu verpflichten sie sich auf die Grundsätze der folgenden Charta.
1. Grundsätze des gemeinnützigen Wohnungsbaus und Mitgliedschaft
Die Mitglieder des G-Net richten sich in ihrer Arbeit und Zusammenarbeit nach der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz (Stand: 1. Januar 2013). Mitglieder können alle gemeinnützigen Wohnbauträger mit Sitz in der Stadt Luzern werden (Genossenschaften, Stiftungen und Aktiengesellschaften); Kriterium ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch eine staatliche Behörde.
2. Ziele
Das G-Net stärkt den Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Stadt Luzern durch:
- Koordination und Entwicklung mit der Stadt und anderen öffentlich- rechtlichen Körperschaften und Institutionen
- Lobbying in den Entscheidungsgremien der Stadt
- Anregung zu Koordination und Kooperation bei grösseren Projekten
- Auftritt gegenüber der Öffentlichkeit und privaten Liegenschaftsbesitzern
- Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den gemeinnützigen Wohnbauträgern in Zusammenarbeit mit den Genossenschaftsverbänden.
3. Grundsätze der Zusammenarbeit
- Beim Erwerb von Grundstücken und Liegenschaften wirken die Mitglieder des G-Net nach Möglichkeit darauf hin, dass die Land- beziehungsweise Liegenschaftspreise nicht durch gegenseitiges Überbieten zu Lasten späterer Mietkosten in die Höhe getrieben werden.
- Die Mitglieder weisen sich gegenseitig auf Möglichkeiten für Projekte und Käufe hin, sofern die eigene Organisation diese nicht (alleine) angehen kann.
- In siedlungs- und wohnpolitischen Anliegen suchen die Mitglieder so weit wie möglich den Konsens.
- Das G-Net gibt sich eine möglichst schlanke Organisationsform.
4. Organisation
- Die Organe des G-Net sind die Vollversammlung und der Ausschuss.
- Die Vollversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt. Jede Mitgliedsorganisation hat dort eine Stimme.
- Der Ausschuss besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Vollversammlung jeweils für drei Jahre gewählt werden. Dabei sind Mitglieder aus den beiden Wohngenossenschaftsdachverbänden angemessen zu berücksichtigen.
- Der Ausschuss organisiert sich selbst. Er vertritt das G-Net nach aussen und besorgt das Sekretariat.
Beschlossen von der Gründungsversammlung am 5. Juni 2013 im Paulusheim, Luzern; Absatz 3, Punkt 1 geändert an der Vollversammlung vom 29. März 2017.